Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung
Das Bundesverwaltungsgericht charakterisiert die öffentliche Bestellung als "Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die der Aussage der beeidigten Sachverständigen einen erhöhten Wert
verleiht" und bestimmte Sachverständige aus dem Kreis der nicht öffentlich bestellten Sachverständige heraushebt. Die öffentliche Bestellung dient dem Zweck, Gerichten, Behörden und privaten
Auftraggebern Sachverständige zur Verfügung zu stellen, die persönlich integer sind und eine fachlich richtige sowie unparteiische und glaubhafte Sachverständigenleistung gewährleisten.